Honorierung

 

High-Tech Medizin sollte möglichst allen Patienten zugute kommen. Die fortlaufende Budgetierung in den gesetzlichen Krankenversicherungen, die sich nicht an dem tatsächlichen Versorgungsbedarf orientiert, bewirkt, dass die Versicherten in der Bundesrepublik Deutschland inzwischen nicht mehr, sehr spät oder nur eingeschränkt von Innovationen in der Diagnostik und Behandlung von Krankheiten wissen und auch profitieren können. Die hier dargestellten Verfahren werden von den GKV-Kassen nicht erstattet und sind ausschließlich Selbstzahler Leistungen nach den Sätzen der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sollte sich bei der Untersuchung ein krankhafter Befund ergeben, so übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für erforderliche weitere Maßahmen. Die privaten Krankenversicherungen bezahlen die beschriebenen Untersuchungen in aller Regel vollständig.